Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500,- Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger wendet sich als Grundstücksnachbar gegen einen der Beigeladenen erteilten Bauvorbescheid (Bescheid vom 20.2.2017 in der Fassung des Änderungsbescheids vom 11.9.2017) zu Fragen der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des geplanten Neubaus eines Verwaltungsgebäudes, einer Parkgarage (Großgarage = Parkhaus) und der Erweiterung eines Laborgebäudes sowie der Einhaltung hierfür bauordnungsrechtlich erforderlicher Abstandsflächen.
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