Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben, Schutzzaun und Hütte
VGH Hessen, Urteil vom 23.09.1976 - Aktenzeichen IV OE 119/74
DRsp Nr. 2009/17374
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben, Schutzzaun und Hütte
1. Ein Schutzzaun für eine genehmigte und öffentlich geförderte Waldneuanlage ist im Außenbereich bevorzugt zulässig.2. Eine wochenendhausartige Hütte auf einem nicht erschlossenen Waldgrundstück, die weder für Zwecke der Forstarbeit noch der Bienenzucht im Außenbereich bevorzugt zulässig ist und öffentliche Belange beeinträchtigt, ist rechtswidrig.