Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Steinmetzwerkstätte im allgemeinen Wohngebiet
VGH Bayern, Urteil vom 29.07.1976 - Aktenzeichen 23 XIV 73
DRsp Nr. 2009/17373
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Steinmetzwerkstätte im allgemeinen Wohngebiet
1. Nur solche Handwerksbetriebe sind als störend anzusehen, von denen Störungen ausgehen, die für die Umgebung nach der Eigenart des Gebiets unzumutbar sind.2. Eine Steinmetzwerkstätte wirkt in einem allgemeinen Wohngebiet optisch und akustisch störend und ist deshalb unzulässig.