VG Gelsenkirchen, - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 579/72
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Autowaschanlage im Mischgebiet
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.06.1976 - Aktenzeichen X A 1264/73
DRsp Nr. 2009/17371
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Autowaschanlage im Mischgebiet
1. Eine automatische Autowaschanlage des in der Wagenpflegehalle einer Tankstelle unterzubringenden kleineren Typs ist in einem Mischgebiet nicht generell unzulässig.2. Stellt sich heraus, daß ein Bebauungsplan, auf dessen Festsetzungen die Behörde eine Ordnungsverfügung gestützt hat, unwirksam ist, so hat die Behörde erneut in Ermessenserwägungen über die Frage eines Vorgehens auch auf der geänderten rechtlichen Grundlage einzutreten, falls sie die Ordnungsverfügung aufrechterhält.