VG Regensburg - Urteil vom 10.07.1973 - RN 44 2 II 72-VI,
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit der Bienenhaltung im Außenbereich
VGH Bayern, Urteil vom 11.02.1976 - Aktenzeichen 281 II 73
DRsp Nr. 2009/17365
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit der Bienenhaltung im Außenbereich
Die Privilegierung einer baulichen Anlage für die Bienenhaltung hängt nicht nur davon ab, ob die Bienenhaltung ihrem Umfang nach in den Außenbereich gehört. Die bauliche Anlage muß für diese Bienenhaltung auch erforderlich sein; sie muß ihrem Umfang, ihrer Zweckbestimmung und ihrer Ausgestaltung nach auf das beschränkt bleiben, was für die jeweilige Bienenhaltung notwendig ist.
Normenkette:
BBauG § 35;
Vorinstanz: VG Regensburg - Urteil vom 10.07.1973 - RN 44 2 II 72-VI,