VG Freiburg, vom 19.05.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 1297/96
Bauplanungsrecht: Rechtscharakter der in § 20 Abs. 1 BauNVO enthaltenen Verweisung auf Landesrecht
VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 27.01.1999 - Aktenzeichen 8 S 19/99
DRsp Nr. 2007/14016
Bauplanungsrecht: Rechtscharakter der in § 20 Abs. 1BauNVO enthaltenen Verweisung auf Landesrecht
»Die Verweisung in § 20 Abs. 1BauNVO (bzw. § 18 Abs. 1BauNVO der früheren Fassungen) auf die landesrechtlichen Vorschriften ist nicht als dynamische, sondern als statische Verweisung zu verstehen. Maßgebend ist deshalb das im Zeitpunkt der Beschlußfassung über den Bebauungsplan als Satzung geltende Landesrecht (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 01.10.1985 - 8 S 1658/85 -).«
Der auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3VwGO), der Divergenz (§ 124 Abs. 2 Nr. 4VwGO), der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1VwGO) und der besonderen rechtlichen Schwierigkeiten (§ 124 Abs. 2 Nr. 2VwGO) gestützte Antrag hat keinen Erfolg. Die Ausführungen der Klägerin rechtfertigen nicht die Zulassung der Berufung.
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