I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Beigeladene trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 50.000 Euro festgesetzt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung bleibt ohne Erfolg. Aus den insoweit maßgeblichen Darlegungen der Beigeladenen (§
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