I.
Die Klägerin ist Eigentümerin des mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks in der A. Straße in K. Sie klagt als Nachbarin gegen eine der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung. Die A. Straße ist in der Höhe des klägerischen Grundstücks eine Bundesstraße (B 55). Ein Bebauungsplan für die Umgebung des Grundstücks bestand im Zeitpunkt des angegriffenen Berufungsurteils nicht.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|