Die auf §
Die Beschwerde wirft die Frage auf, ob durch einen Vorbescheidsantrag mit eingeschränkter Fragestellung die Frist zur Wahrung des Nutzungszusammenhangs in den Fällen des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB in der Fassung des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB-MaßnahmenG eingehalten wird. Die Beschwerde möchte geklärt wissen, ob die danach geltende 5-Jahres-Frist nur durch die Stellung eines unbeschränkten Bauantrags bzw. eines unbeschränkten Vorbescheidsantrags gewahrt wird. Diese Fragen wären, soweit sie sich in verallgemeinerungsfähiger Weise klären ließen, in einem Revisionsverfahren jedenfalls nicht klärungsbedürftig.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|