I. Nrn. I und II des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 6. Oktober 2008 werden geändert.
Der Antrag wird in vollem Umfang abgelehnt.
II. Die Antragssteller tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 1 in beiden Rechtszügen und der Beigeladenen zu 2 im Beschwerdeverfahren.
III. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 3.750 Euro festgesetzt.
I.
Die Antragsteller begehren vorläufigen Rechtsschutz gegen eine dem Beigeladenen zu 1 erteilte, nachträglich um eine Abweichung ergänzte Baugenehmigung.
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