VGH Hessen - Beschluß vom 22.09.1988
3 N 20/83
Normen:
BBauG § 1 Abs. 7; VwGO § 47 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
AgrarR 1990, 88
BRS 48 Nr. 11
BWVPr 1989, 137
JagdRE XII Nr. 71
RdL 1989, 26
UPR 1989, 194

Bauleitplanung: Ausweisung eines Wohngebiets in der Nähe eines stark emittierenden landwirtschaftlichen Betriebs, Abwägungsängel

VGH Hessen, Beschluß vom 22.09.1988 - Aktenzeichen 3 N 20/83

DRsp Nr. 2009/18131

Bauleitplanung: Ausweisung eines Wohngebiets in der Nähe eines stark emittierenden landwirtschaftlichen Betriebs, Abwägungsängel

1. Ein im Außenbereich privilegiert ansässiger Landwirt hat von einem Bebauungsplan, der ein Dorfgebiet bis an sein Hofreitengrundstück ausweist, einen Nachteil zu erwarten, wenn die ausgewiesenen Grundstücke nur für eine Wohnbebauung geeignet sind. 2. Bei der Ausweisung eines Wohngebietes in der Nähe eines stark emittierenden landwirtschaftlichen Betriebes bedarf es zuvor - gegebenenfalls durch Einholung eines Sachverständigengutachtens - einer umfassenden Feststellung der zu erwartenden Emissionen. Der Konflikt zwischen landwirtschaftlichem Betrieb und Wohnbebauung kann nicht dadurch gelöst werden, daß ein Wohngebiet mit dem falschen Etikett eines Dorfgebietes versehen wird.

Normenkette:

BBauG § 1 Abs. 7; VwGO § 47 Abs. 2 S. 1;

Gründe:

I.

Die Antragsteller wenden sich im Wege der Normenkontrolle gegen den Bebauungsplan Nr. 3 "Bodenacker" für den Ortsteil Sterzhausen der Antragsgegnerin.