I. Die Berufung wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen.
III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin beabsichtigt die Errichtung eines Gartenmarkts auf den Grundstücken Fl.Nrn. ... und ... der Gemarkung ... . Nach ihrem im Dezember 1977 gestellten Bauantrag soll das Vorhaben einen erdgeschossigen Gartenmarkt mit einer Fläche von 728,42 m2 sowie eine daran anschließende überdachte Nutzfläche mit einer Größe von 429,44 m2 sowie eine Nutzfläche im Freien von 489 m2 umfassen; vorgesehen sind ferner 80 Kraftfahrzeugstellplätze, die über eine Zufahrt von der D...straße her erreicht werden sollen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|