VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 31.10.2002
8 S 1560/02
Normen:
LBauO § 71 § 72 ;
Fundstellen:
DÖV 2003, 778
Vorinstanzen:
VG Stuttgart, vom 24.04.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 16 K 225/02

Baulast - Flächenbaulast, Befreiung, Unwirksamkeit, Löschung

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.10.2002 - Aktenzeichen 8 S 1560/02

DRsp Nr. 2007/12375

Baulast - Flächenbaulast, Befreiung, Unwirksamkeit, Löschung

»Eine zur Herbeiführung der Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens übernommene Flächenbaulast ist nicht deshalb unwirksam, weil trotz der Einbeziehung der mit ihr belasteten Fläche die maßgebliche Grundstücksfläche nicht erreicht ist, die bei rechnerischer Betrachtung für die Einhaltung der Geschossflächenzahl durch das Vorhaben erforderlich wäre.«

Normenkette:

LBauO § 71 § 72 ;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt die Löschung einer Baulast.