Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 11.516,-- Euro festgesetzt.
Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
Die von ihnen allein geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (Zulassungsgrund nach §
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