OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 18.02.2016
10 A 985/14
Fundstellen:
BauR
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 5870/13

Bauaufsichtliche Ordnungsverfügung betreffend die dauerhafte Verhinderung der Haltung von mehr als zwei Papageienvögeln; Entgegenstehen der Legalisierungswirkung der Baugenehmigung der angefochtenen Ordnungsverfügung; Variationsbreite einer Wohnnutzung

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.02.2016 - Aktenzeichen 10 A 985/14

DRsp Nr. 2016/4568

Bauaufsichtliche Ordnungsverfügung betreffend die dauerhafte Verhinderung der Haltung von mehr als zwei Papageienvögeln; Entgegenstehen der Legalisierungswirkung der Baugenehmigung der angefochtenen Ordnungsverfügung; Variationsbreite einer Wohnnutzung

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Die Ordnungsverfügung und der Gebührenbescheid der Beklagten vom 21. Juni 2013 werden aufgehoben.

Die Beklagte und die Beigeladenen, diese als Gesamtschuldner, tragen die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen jeweils zur Hälfte. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen sie jeweils selbst.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte und die Beigeladenen dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 von Hundert des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 von Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand