Die Beschwerde des Antragsgegners gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 7. November 2017 wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 170 000 € festgesetzt.
Die auf §
1. Die auf die anzuwendenden rechtlichen Maßstäbe bezogene Grundsatzrüge führt nicht zur Zulassung der Revision. Die aufgeworfenen Fragen haben nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihnen die Beschwerde beimisst.
Grundsätzlich bedeutsam i.S.v. §
a) Die Beschwerde hält für grundsätzlich klärungsbedürftig,
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