Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 4. Januar 2022 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das zweitinstanzliche Verfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde der Antragstellerin hat keinen Erfolg. Das Beschwerdevorbringen, auf dessen Prüfung der Senat nach §
Das Verwaltungsgericht hat zu dem im Beschwerdeverfahren allein weiterverfolgten Hauptantrag,
der Antragsgegnerin aufzugeben, die an der X. Landstraße in L. -M. von der Firma S. aufgestellten Altglascontainer durch Altglascontainer auszutauschen, die der Lärmschutzklasse 1 entsprechen,
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|