Auf die Berufung der Antragstellerin wird das am 30. März 2021 verkündete Urteil der 14d. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (14d
Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung bei Meidung von Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 Euro untersagt, die von ihr bekanntgemachte Ausschreibung zur Vergabe der Wasserkonzession der Stadt N. für die Stadtteile X, X.1, X.2 und X.3 (VMP-Rheinland Vergabesatellit: Bekanntmachungsnummer ...) zum 1. Januar 2022 ohne Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts weiterzuführen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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