Der Antrag der Antragsgegnerin auf vorzeitige Gestattung des Zuschlags wird abgelehnt.
2.Der Senat weist darauf hin, dass er den Schriftsatz der Antragstellerin vom 10. Juni 2021 nicht als Anschlussbeschwerde auslegt.
3.Der Senat beabsichtigt, das Beschwerdeverfahren auf den 17. oder 18. August 2021 zu terminieren.
Die Verfahrensbevollmächtigen werden gebeten, etwaige Verhinderungen möglichst kurzfristig mitzuteilen.
I. Mit Auftragsbekanntmachung Nr. 2020/S 118-285367 vom 19. Juni 2020 schrieb die Antragsgegnerin, ein Klinikum, im Wege eines offenen Verfahrens einen Bauauftrag über die De- und Neumontage von Leitungen für medizinische Gase einschließlich Entnahmestellen und Ventilkästen aus.
Nach Ziffer 7 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ist Zuschlagskriterium der Preis.
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