Der Bebauungsplan "Marrbacher Öschle (Marrbachöschle)" - 4. Änderung der Gemeinde Gingen a. d. Fils in der Fassung vom 25. Oktober 2021 und in der Fassung vom 20. November 2018 wird für unwirksam erklärt.
Im Übrigen werden die Anträge abgewiesen.
Die Antragsteller tragen jeweils 1/6 und die Antragsgegnerin 2/3 der Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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