OLG Düsseldorf - Beschluss vom 24.02.2016
VII-Verg 54/15
Normen:
GWB § 118 Abs. 1 S. 3; VOB/A-EG § 16 Abs. 1 Nr. 1 lit. b; VOB/A-EG § 13 Abs. 1 Nr. 5;
Vorinstanzen:
VK Münster, vom 26.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 2-27/15

Ausschluss eines Angebots über Abbruch- und Sanierungsarbeiten wegen Änderung an den Vergabeunterlagen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.02.2016 - Aktenzeichen VII-Verg 54/15

DRsp Nr. 2016/12124

Ausschluss eines Angebots über Abbruch- und Sanierungsarbeiten wegen Änderung an den Vergabeunterlagen

Ein Angebot im Rahmen der Ausschreibung von Rückbau- und Sanierungsarbeiten ist wegen einer Änderung an den Vergabeunterlagen vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn entgegen der Vorgabe des Auftraggebers, dass auf der Baustelle mit Blick auf den engen Zeitplan mindestens acht Rückbau- oder Sanierungskolonnen gleichzeitig eingesetzt werden sollen, im Angebot angegeben wird, dass lediglich vier Sanierungskolonnen zum Einsatz vorgesehen sind.

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster vom 26. Oktober 2015 (VK 2-27/15) zu verlängern, wird abgelehnt.

Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, dem Gericht eine etwaige Auftragserteilung unverzüglich nachzuweisen.

Normenkette:

GWB § 118 Abs. 1 S. 3; VOB/A-EG § 16 Abs. 1 Nr. 1 lit. b; VOB/A-EG § 13 Abs. 1 Nr. 5;

Gründe