Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 20. Januar 2011 (VK 1-142/10) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladene je zur Hälfte.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 67.000 € festgesetzt.
I.
Die Antragsgegnerin schrieb mit Bekanntmachung im EU-Amtsblatt vom 14. September 2010 (Absendetag: 02. September 2010) die Bauleistung "Bundeswehrkrankenhaus –GBM-Sanierung, Teil: Hochhaus Ost-Nord-West, Abgehängte Decken Nordflügel" im Offenen Verfahren aus. Diese Bauleistung war unter II.2.1) wie folgt beschrieben:
Gesamtmenge bzw. –umfang ca. 15 0000 m² Metallkassettendecken (Klemmsystem) mit verschiedenen Oberflächen. Das Vergabeverfahren wird auf der Grundlage der VOB Teil A, Ausgabe 2006 durchgeführt.
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