OLG Düsseldorf - Beschluss vom 17.08.2022
Verg 54/21
Normen:
VgV § 57 Abs. 1 Nr. 2;
Vorinstanzen:
VK Bund, vom 01.12.2021 - Vorinstanzaktenzeichen VK 1 - 116/21

Ausschließung eines Angebots wegen Fehlens eines Barpreis-Leistungsverzeichnisses in Form einer PDF-Datei

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.08.2022 - Aktenzeichen Verg 54/21

DRsp Nr. 2023/8006

Ausschließung eines Angebots wegen Fehlens eines Barpreis-Leistungsverzeichnisses in Form einer PDF-Datei

Ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, dass das Leistungsverzeichnis mit Preisen sowohl als GAEB-Datei als auch als PDF-Datei vorzulegen ist und hat die Vergabestelle zusätzlich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser Datei diese nicht nachgefordert wird und das Angebot zwingend auszuschließen ist, so ist der Ausschluss des Angebots bei Fehlen der PDF-Datei von § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV gedeckt und vergaberechtskonform.

Tenor

1.

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 1. Dezember 2021 (VK 1 - 116/21) wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin hat die Antragstellerin zu tragen.

3.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis 8.000,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

VgV § 57 Abs. 1 Nr. 2;

Gründe

I.

1. 2. 3. 4. 5. 1. 2. 3. 4.