Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 1. Dezember 2021 (VK 1 - 116/21) wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin hat die Antragstellerin zu tragen.
3.Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis 8.000,00 Euro festgesetzt.
I.
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