Der Antragsgegnerin werden die Fortsetzung des Vergabeverfahrens und die Erteilung des Zuschlags gestattet.
Die Antragsgegnerin wird gebeten, dem Senat eine Zuschlagserteilung unverzüglich mitzuteilen.
I.
Die Antragsgegnerin ist eine gemeinnützige Gesellschaft, deren Alleingesellschafterin die Stadt Köln ist und die u.a. Seniorenwohneinrichtungen mit Pflegemöglichkeiten betreibt.
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