I. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Saarlandes vom 28. Januar 2016 - 3 VK 02/2015 - wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Antragsgegners trägt die Antragstellerin. Die Zuziehung eines Rechtsanwalts wird für erforderlich erklärt.
III. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 136.884,19 Euro festgesetzt.
A.
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