OLG Saarbrücken - Beschluss vom 18.05.2016
1 Verg 1/16
Normen:
VOL/A-EG § 19 Abs. 3; VOL/A-EG § 24;

Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von Busverkehrsleistungen wegen Nichtvorlage von Fahr- und Dienstplänen

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18.05.2016 - Aktenzeichen 1 Verg 1/16

DRsp Nr. 2016/9574

Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von Busverkehrsleistungen wegen Nichtvorlage von Fahr- und Dienstplänen

1. Hat der öffentliche Auftraggeber sich das Recht zur Nachforderung von Unterlagen ausdrücklich vorbehalten und gerade keinen zwingenden Ausschluss bestimmt, so ist ein Angebot im Rahmen der Ausschreibung von Busverkehrsleistungen nicht zwingend auszuschließen, weil Fahr- und Dienstpläne nachgereicht worden sind. 2. Der Vergabestelle steht es im Sinne eines geordneten Vergabeverfahrens "als Herrin des Vergabeverfahrens" offen, klare Regeln für Bieterfragen vorzugeben, insbesondere diese auch zeitlich zu beschränken. 3. Durch lediglich generelle, auf allgemeinen Kenntnissen beruhende Auskünfte eines Mitarbeiters der Vergabestelle werden die Vergabebedingungen nicht abgeändert.

I. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Saarlandes vom 28. Januar 2016 - 3 VK 02/2015 - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Antragsgegners trägt die Antragstellerin. Die Zuziehung eines Rechtsanwalts wird für erforderlich erklärt.

III. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 136.884,19 Euro festgesetzt.

Normenkette:

VOL/A-EG § 19 Abs. 3; VOL/A-EG § 24;

Gründe:

A.