Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.750,- Euro festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin, Inhaberin eines landwirtschaftlichen Betriebs, wendet sich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (§
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