Auf die Berufung des beklagten Landes wird unter Zurückweisung der Berufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts Villingen - Schwenningen vom 23.01.2020,
Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger trägt die Kosten des Rechtstreits.
II.Die Revision wird für den Kläger zugelassen, soweit das Urteil des Arbeitsgerichts in Ziff. 1 des Tenors aufgehoben und die Klage abgewiesen wurde.
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