VGH Bayern - Urteil vom 04.01.2000
1 B 97.2298
Normen:
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1; BauGB § 201;
Fundstellen:
AgrarR 2000, 363
NVwZ-RR 2000, 571
RdL 2000, 94
Vorinstanzen:
VG München, vom 15.05.1997 - Vorinstanzaktenzeichen M 11 K 95.2336

Ausdehnung der Privilegierung auf ein Imker-Wohnhaus im Außenbereich

VGH Bayern, Urteil vom 04.01.2000 - Aktenzeichen 1 B 97.2298

DRsp Nr. 2001/5028

Ausdehnung der Privilegierung auf ein Imker-Wohnhaus im Außenbereich

Bei einem in besonderer Weise konzipierten Imkereibetrieb im Außenbereich kann die Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB auch die Errichtung eines Wohnhauses zu den Betriebsgebäuden umfassen.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1; BauGB § 201;

Gründe:

I.

Am 14. November 1991 beantragte der Kläger die Erteilung eines Vorbescheids zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Betriebsstätte - Imkerei - mit Wohnhaus und Garagen auf dem Grundstück FlNr. ... der Gemarkung O.... Nach Erteilung des Einvernehmens durch die beigeladene Gemeinde erließ das Landratsamt ... mit Bescheid vom 10. Mai 1993 den Vorbescheid mit der Auflage, dass die Wohnfläche 156 m2 nicht überschreiten dürfe.