Der Kläger nimmt die Beklagten als Gesellschafter bürgerlichen Rechts auf Zahlung einer Restwerklohnforderung in Anspruch.
Der Kläger ist Verwalter im Gesamtvollstreckungsverfahren über das Vermögen der L e.G. W. Am 20.01.1993 ging beim Amtsgericht Halle-Saalkreis der Antrag auf Eröffnung der Gesamtvollstreckung ein. Am 21.01.1993 wurde gemäß § 2 Abs. 3 GesO ein allgemeines Verfügungsverbot gegen die Gemeinschuldnerin erlassen. Am 01.04.1993 wurde das Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|