Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt.
IV.Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
I.
Der Antragsteller verfolgt mit seiner Beschwerde seinen in erster Instanz erfolglosen Antrag auf Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 15. Januar 2020 weiter. Mit diesem Bescheid wurde (u.a.) der Antragsteller aus dem Bundesgebiet ausgewiesen, der Antrag auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis abgelehnt, Maßnahmen zu seiner Überwachung angeordnet und die Benutzung bestimmter Telekommunikationsmittel untersagt.
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