VGH Bayern - Beschluss vom 01.03.2021
10 CS 20.2828
Normen:
FreizügG/EU § 3 Abs. 1; AufenthG § 53;
Vorinstanzen:
VG München, vom 23.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen M 12 S 20.659

Aufenthaltsrecht des Kindes eines Unionsbürgers bei Fehlen einer schützenswerten familiären Beziehung; Ausweisung aus dem Bundesgebiet aufgrund Unterstützung einer terroristischen Vereinigung

VGH Bayern, Beschluss vom 01.03.2021 - Aktenzeichen 10 CS 20.2828

DRsp Nr. 2021/6160

Aufenthaltsrecht des Kindes eines Unionsbürgers bei Fehlen einer schützenswerten familiären Beziehung; Ausweisung aus dem Bundesgebiet aufgrund Unterstützung einer terroristischen Vereinigung

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt.

IV.

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Normenkette:

FreizügG/EU § 3 Abs. 1; AufenthG § 53;

Gründe

I.

Der Antragsteller verfolgt mit seiner Beschwerde seinen in erster Instanz erfolglosen Antrag auf Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 15. Januar 2020 weiter. Mit diesem Bescheid wurde (u.a.) der Antragsteller aus dem Bundesgebiet ausgewiesen, der Antrag auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis abgelehnt, Maßnahmen zu seiner Überwachung angeordnet und die Benutzung bestimmter Telekommunikationsmittel untersagt.