OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluß vom 25.02.2000
15 A 3495/96
Normen:
NWKASG § 8;
Fundstellen:
NVwZ-RR 2000, 825

Artzuschlag wegen gewerblicher Nutzung)

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 25.02.2000 - Aktenzeichen 15 A 3495/96

DRsp Nr. 2001/5071

Artzuschlag wegen gewerblicher Nutzung)

»Sieht eine Straßenbaubeitragssatzung einen Artzuschlag vor für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie für Grundstücke, die in anders beplanten oder unbeplanten Gebieten liegen, aber überwiegend gewerblich oder industriell genutzt werden, so zählen zu den gewerblichen Nutzungen in diesem Sinne nur die gewerblichen Nutzungen im Sinne des Gewerberechts, die für diese Gebiete prägend sind.«

Normenkette:

NWKASG § 8;
Fundstellen
NVwZ-RR 2000, 825