1. Die sofortigen Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Berlin, 1. Beschlussabteilung, vom 9. März 2020 - Aktenzeichen VK - B 1 - 43/19 - werden zurückgewiesen.
2. Die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die außergerichtlichen Auslagen der Antragstellerin für das Beschwerdeverfahren haben der Antragsgegner und die Beigeladene je zur Hälfte zu tragen. Antragsgegner und Beigeladene tragen ihre außergerichtlichen Auslagen für das Beschwerdeverfahren selbst.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf ... € festgesetzt.
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