Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 25. Februar 2008 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 20 000 € festgesetzt.
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