Antragsbefugnis eines Regionalverbands im Normenkontrollverfahren; Nachteilsbegriff; Rechtsschutzinteresse; Schutz der Planungsinteressen regionaler Planungsträger
VGH Baden-Württemberg, (Normenkontroll-) Beschluß vom 10.12.1976 - Aktenzeichen III 1149/76
DRsp Nr. 2009/19104
Antragsbefugnis eines Regionalverbands im Normenkontrollverfahren; Nachteilsbegriff; Rechtsschutzinteresse; Schutz der Planungsinteressen regionaler Planungsträger
1. Zur Frage der Antragsberechtigung eines Regionalverbands in einem Normenkontrollverfahren, das auf die Überprüfung der Festsetzung eines Sondergebiets für einen der übergemeindlichen Versorgung dienenden Verbrauchermarkt gerichtet ist.2. Eine Behörde hat nur dann ein Rechtsschutzinteresse an einer Normenkontrollentscheidung, wenn sie die Norm, die sie für ungültig hält, zu vollziehen (anzuwenden) hat. Es genügt nicht, daß sie von der Anwendung der Norm durch eine andere Behörde "betroffen" wird.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.