VGH Bayern - Beschluss vom 12.04.2021
8 ZB 21.23
Normen:
BayStrWG Art. 6 Abs. 3; BGB § 891 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Augsburg, vom 18.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen Au 6 K 19.1037

Antrag von Nachbarn gegen die Widmung eines Straßenteils als Ortsstraße

VGH Bayern, Beschluss vom 12.04.2021 - Aktenzeichen 8 ZB 21.23

DRsp Nr. 2021/6492

Antrag von Nachbarn gegen die Widmung eines Straßenteils als Ortsstraße

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BayStrWG Art. 6 Abs. 3; BGB § 891 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Kläger wenden sich gegen die Widmung eines Straßenteils als Orts straße.