VGH Bayern - Urteil vom 17.03.2021
1 N 17.2540
Normen:
BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 13a;

Antrag gegen einer vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integrierter Grünordnungsplanung; Drohende Belastung der abstandsflächenrechtlich relevanten Schutzgüter eines Nachbarn durch Heranrückens der beabsichtigten Bebauung mit Verkürzung der Abstandsflächen

VGH Bayern, Urteil vom 17.03.2021 - Aktenzeichen 1 N 17.2540

DRsp Nr. 2021/6405

Antrag gegen einer vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integrierter Grünordnungsplanung; Drohende Belastung der abstandsflächenrechtlich relevanten Schutzgüter eines Nachbarn durch Heranrückens der beabsichtigten Bebauung mit Verkürzung der Abstandsflächen

Tenor

I.

Der Antrag wird abgelehnt.

II.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

III.

Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 13a;

Tatbestand

Der Antragsteller wendet sich gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integrierter Grünordnungsplanung "W.-straße, ...", den die Antragsgegnerin am 7. November 2017 beschlossen und am 9. November 2017 bekanntgemacht hat.