VGH Bayern - Beschluss vom 02.03.2021
9 ZB 19.793
Normen:
BauNVO (1977) § 9; BauGB § 30 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Würzburg, vom 20.12.2018 - Vorinstanzaktenzeichen W 5 K 17.422

Antrag gegen die Erteilung einer Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung in eine Spielhalle wegen nicht kerngebietstypischer Nutzung

VGH Bayern, Beschluss vom 02.03.2021 - Aktenzeichen 9 ZB 19.793

DRsp Nr. 2021/6048

Antrag gegen die Erteilung einer Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung in eine Spielhalle wegen nicht kerngebietstypischer Nutzung

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

III.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 15.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauNVO (1977) § 9; BauGB § 30 Abs. 1;

Gründe

I.