Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
Mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung verfolgt der Kläger seine Klage gegen die mit Bescheid des Beklagten vom 22. November 2018 angeordnete Ausweisung weiter.
1. Der zulässige Antrag hat keinen Erfolg. Die von dem Kläger geltend gemachten Zulassungsgründe der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils gemäß §
a) Die Berufung ist insbesondere nicht wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils nach §
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|