VGH Bayern - Urteil vom 16.02.2021
15 N 19.923
Normen:
BauGB § 2 Abs. 4; BauGB § 215 Abs. 1;

Antrag eines Plannachbarn gegen einen an behaupteten Ausfertigungs- noch an Bekanntmachungsmängeln leidenden Änderungsbebauungsplan

VGH Bayern, Urteil vom 16.02.2021 - Aktenzeichen 15 N 19.923

DRsp Nr. 2021/4808

Antrag eines Plannachbarn gegen einen an behaupteten Ausfertigungs- noch an Bekanntmachungsmängeln leidenden Änderungsbebauungsplan

Tenor

I.

Der am 9. Mai 2018 bekannt gemachte Änderungsbebauungsplan Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan "B ..." des Marktes P ... ist unwirksam.

II.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

III.

Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 2 Abs. 4; BauGB § 215 Abs. 1;

Tatbestand

Die Antragsteller wenden sich gegen den am 9. Mai 2018 bekannt gemachten Änderungsbebauungsplan Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan "B ..." des Antragsgegners.