Der am 9. Mai 2018 bekannt gemachte Änderungsbebauungsplan Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan "B ..." des Marktes P ... ist unwirksam.
II.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragsteller wenden sich gegen den am 9. Mai 2018 bekannt gemachten Änderungsbebauungsplan Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan "B ..." des Antragsgegners.
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