Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.750,- Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit einer den Beigeladenen erteilten Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohnhauses mit Garagen auf dem Grundstück FlNr. ****** Gemarkung L********** (Baugrundstück), das schon bisher mit einem Wohnhaus bebaut war.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|