VGH Bayern - Beschluss vom 11.08.2021
15 CS 21.1775
Normen:
BauGB § 31 Abs. 2; BayBO Art. 6;
Vorinstanzen:
VG Regensburg, vom 16.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen RO 2 S 21.993

Antrag eines Nachbarn gegen die sofortige Vollziehbarkeit einer erteilten Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohnhauses mit Garagen auf einem schon bisher mit einem Wohnhaus bebauten Grundstück

VGH Bayern, Beschluss vom 11.08.2021 - Aktenzeichen 15 CS 21.1775

DRsp Nr. 2021/14072

Antrag eines Nachbarn gegen die sofortige Vollziehbarkeit einer erteilten Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohnhauses mit Garagen auf einem schon bisher mit einem Wohnhaus bebauten Grundstück

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.750,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 31 Abs. 2; BayBO Art. 6;

Gründe

I.

Der Antragsteller wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit einer den Beigeladenen erteilten Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohnhauses mit Garagen auf dem Grundstück FlNr. ****** Gemarkung L********** (Baugrundstück), das schon bisher mit einem Wohnhaus bebaut war.