VGH Bayern - Beschluss vom 30.03.2021
1 CS 20.2637
Normen:
BauNVO § 4; BauNVO § 15; BImSchG § 22 Abs. 1a;
Vorinstanzen:
VG München, vom 21.10.2020 - Vorinstanzaktenzeichen M 29 SN 20.3044

Antrag eines Nachbarn auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die erteilte Baugenehmigung für die Erweiterung einer Schule mit Einrichtungen für eine offene Ganztagsschule und der Errichtung von 27 Pkw-Stellplätzen

VGH Bayern, Beschluss vom 30.03.2021 - Aktenzeichen 1 CS 20.2637

DRsp Nr. 2021/6496

Antrag eines Nachbarn auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die erteilte Baugenehmigung für die Erweiterung einer Schule mit Einrichtungen für eine offene Ganztagsschule und der Errichtung von 27 Pkw-Stellplätzen

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.500 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauNVO § 4; BauNVO § 15; BImSchG § 22 Abs. 1a;

Gründe

I.

Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen eine der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung für die "Erweiterung der S* ...schule mit Küche, Einrichtungen für eine offene Ganztagsschule, 3-gruppigen Kinderhort und Einrichtung von 27 Pkw-Stellplätzen".