Der Antrag wird abgelehnt.
II.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Normenkontrollverfahrens.
III.Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags sofort vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragstellerin wendet sich gegen den am 25. Februar 2019 beschlossenen und am 4. April 2019 öffentlich bekannt gemachten Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. ... "... ..." der Antragsgegnerin.
Sie ist Eigentümerin des Grundstücks FlNr. ...10 Gemarkung S., das an das Plangebiet angrenzt und mit einem 3-geschossigen Wohnhaus bebaut ist. Im Rahmen des Planaufstellungsverfahrens hat die Antragstellerin umfangreiche Einwendungen erhoben, die am 25. September 2017 und am 25. Februar 2019 im Stadtrat der Antragsgegnerin behandelt worden sind.
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