VGH Bayern - Beschluss vom 18.03.2021
9 CS 20.3163
Normen:
BImSchG § 3; BImSchG § 22 Abs. 2;
Vorinstanzen:
VG Würzburg, vom 14.12.2020 - Vorinstanzaktenzeichen W 4 S 20.1856

Antrag einer Nachbarin gegen eine Baugenehmigung für die Sanierung eines denkmalgeschützten Wohnhauses aufgrund erhöhter Lärmimmission

VGH Bayern, Beschluss vom 18.03.2021 - Aktenzeichen 9 CS 20.3163

DRsp Nr. 2021/6100

Antrag einer Nachbarin gegen eine Baugenehmigung für die Sanierung eines denkmalgeschützten Wohnhauses aufgrund erhöhter Lärmimmission

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 6.250,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BImSchG § 3; BImSchG § 22 Abs. 2;

Gründe

I.