Der Antrag wird abgelehnt.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Antragsteller wendet sich gegen den am 28. April 2017 öffentlich bekannt gemachten Bebauungsplan Nr. 24 "Nördlicher Ortsrand von K." der Antragsgegnerin.
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