VGH Bayern - Urteil vom 24.03.2021
15 N 18.925
Normen:
BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 2 Abs. 3; UmwRG § 6;

Antrag des Betreibers einer Biogasanlage gegen einen Bebauungsplan aufgrund des Verstoßes gegen eine gerechte Abwägung

VGH Bayern, Urteil vom 24.03.2021 - Aktenzeichen 15 N 18.925

DRsp Nr. 2021/6217

Antrag des Betreibers einer Biogasanlage gegen einen Bebauungsplan aufgrund des Verstoßes gegen eine gerechte Abwägung

Tenor

I.

Der Antrag wird abgelehnt.

II.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

III.

Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 2 Abs. 3; UmwRG § 6;

Tatbestand

Der Antragsteller wendet sich gegen den am 28. April 2017 öffentlich bekannt gemachten Bebauungsplan Nr. 24 "Nördlicher Ortsrand von K." der Antragsgegnerin.