Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Beigeladene trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500,- Euro festgesetzt.
I.
Der Beigeladene wendet sich mit seinem Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 13. Mai 2019, mit dem auf die Nachbarklage der Klägerin der Baugenehmigungsbescheid vom 9. Juni 2017, den der Beklagte für die "Errichtung eines Biergartens angrenzend an den bestehenden Saal des Restaurants (...)" mit 75 Gastplätzen auf dem Baugrundstück (FlNr. ... der Gemarkung S...) erteilt hatte, aufgehoben wurde.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|