VGH Bayern - Beschluss vom 08.02.2021
1 ZB 20.2258
Normen:
BayBO § 76 S. 1; BauGB § 35 Abs. 4;
Vorinstanzen:
VG München, vom 02.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen M 11 K 18.1331
VG München, vom 02.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen M 11 K 18.5288

Antrag auf nachträgliche Erteilung einer Baugenehmigung für ein Wohngebäude im Außenbereich

VGH Bayern, Beschluss vom 08.02.2021 - Aktenzeichen 1 ZB 20.2258

DRsp Nr. 2021/4798

Antrag auf nachträgliche Erteilung einer Baugenehmigung für ein Wohngebäude im Außenbereich

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 220.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BayBO § 76 S. 1; BauGB § 35 Abs. 4;

Gründe