I. Dem Kläger wird wegen Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.
II. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 31. Januar 2020 wird zurückgewiesen.
III. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|