OVG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 23.09.2008
OVG 10 S 29.07
Normen:
VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
VG Frankfurt (Oder), vom 13.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 7 L 361/07

Antrag auf Erlass einer vorläufigen Baueinstellungsverfügung; Erforderliches Rechtsschutzbedürfnis für den Erlass der beantragten Baueinstellungsverfügung

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.09.2008 - Aktenzeichen OVG 10 S 29.07

DRsp Nr. 2009/23168

Antrag auf Erlass einer vorläufigen Baueinstellungsverfügung; Erforderliches Rechtsschutzbedürfnis für den Erlass der beantragten Baueinstellungsverfügung

Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 13. November 2007 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen haben.

Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 3 750 € festgesetzt.

Normenkette:

VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe:

I.