VGH Bayern - Beschluss vom 26.01.2021
9 ZB 18.2316
Normen:
BauGB § 34; BGB § 917 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Ansbach, vom 16.07.2018 - Vorinstanzaktenzeichen AN 9 K 17.802

Antrag auf Berufungszuassung einer Nachbarklage gegen eine Nutzungsänderung von Wohnnutzung zu gewerblicher Zimmervermietung

VGH Bayern, Beschluss vom 26.01.2021 - Aktenzeichen 9 ZB 18.2316

DRsp Nr. 2021/4315

Antrag auf Berufungszuassung einer Nachbarklage gegen eine Nutzungsänderung von Wohnnutzung zu gewerblicher Zimmervermietung

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

III.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 7.500 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 34; BGB § 917 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Kläger wenden sich gegen eine den Beigeladenen mit Bescheid der Beklagten vom 27. März 2017 erteilte Nutzungsänderung von Wohnnutzung zu gewerblicher Zimmervermietung auf dem Grundstück FlNr. ... Gemarkung N ... Sie sind der Ansicht, dass hierdurch eine Nutzungsintensivierung erfolge, die durch die bisherige Erschließung nicht gedeckt sei. Das Verwaltungsgericht wies die Klage mit Urteil vom 16. Juli 2018 ab. Mit ihrem Antrag auf Zulassung der Berufung verfolgen die Kläger ihr Begehren weiter.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten und der vorgelegten Behördenakten verwiesen.

II.