Der Antrag der Klägerin auf Beiordnung eines Notanwalts wird abgelehnt.
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 11. Zivilsenats des SchleswigHolsteinischen Oberlandesgerichts vom 29. April 2021 wird auf Kosten der Klägerin als unzulässig verworfen.
Der Wert des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde wird auf bis zu 170.000 € festgesetzt.
I.
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